Auszuschlagender oder auszubrennender Fang
Höchsttarif je Arbeitskraft und angefangener Viertelstunde für auszuschlagende oder auszubrennende Fänge.
Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung 2017, Anlage (LGBl. Nr. 87/2025), Tarifpost 7b
Als Rauchfangkehrer*innen haben wir ein breites Aufgabenfeld, das wir mit unserer Expertise und unserer Erfahrung abdecken. Diese Aufgaben erfüllen wir mit Sorgfalt und zur Zufriedenheit unserer Kunden.

"Als regionaler Betrieb stehen wir für persönliche Betreuung, Handschlagqualität und Verlässlichkeit. Wir gehen auf Ihre individuellen Wünsche ein und bieten maßgeschneiderte Lösungen – flexibel, kompetent und mit höchstem Qualitätsanspruch."
Als regionales Unternehmen sind wir eng mit unserer Heimat verbunden und stehen unseren KundInnen mit persönlichem Service und kurzen Wegen zur Seite.
Pünktlichkeit, Termintreue und Handschlagqualität sind für uns selbstverständlich. Auf unser Wort können Sie sich verlassen.

Unser Kernbereich umfasst eine Vielzahl an Wartungs- und Reinigungsarbeiten.
Wir Rauchfangkehrer bieten Lösungen für eine Vielzahl von speziellen Überprüfungsarbeiten.
Neben den klassischen Tätigkeitsbereichen sind wir auch Ansprechpartner für weitere Fragen.

Wir sind als unabhängige Berater in Energiespar- und Umweltschutzfragen tätig. Wir bringen gerne unsere Erfahrungen beim Umstieg auf ein neues Heizsystem ein, oder beraten Sie bei der Effizienzsteigerung Ihrer bestehenden Anlagen.

Wir beobachten bei den Kehrarbeiten in Ihrem Objekt auch den baulichen und brandschutztechnischen Zustand der Abgasanlagen und Feuerstätten. So können wir Mängel frühzeitig erkennen, und Ihnen zeitgerecht Lösungsvorschläge anbieten.

Viele unserer Tätigkeiten sind durch gesetzliche Bestimmungen und eine Vielzahl an technischen Richtlinien und Normen festgelegt. Wir helfen Ihnen, Ihre Abgasanlagen und Feuerstätten gesetzeskonform auszuführen.
Übersicht unserer Preise für Dienstleistungen außerhalb der Tarifordnung.
Alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, welche wir als öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer erbringen, werden gemäß gültiger Rauchfangkehrer-Tarifverordnung verrechnet. Diese finden Sie im RIS.Arbeitszeiten von Dienstleistungen werden je angefangener Viertelstunde verrechnet.
Höchsttarif je Arbeitskraft und angefangener Viertelstunde für auszuschlagende oder auszubrennende Fänge.
Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung 2017, Anlage (LGBl. Nr. 87/2025), Tarifpost 7b
Höchsttarif je Arbeitskraft und angefangener Viertelstunde für Dichtheitsprüfungen gem. § 32 LuftREnTG.
Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung 2017, Anlage (LGBl. Nr. 87/2025), Tarifpost 8
Höchsttarif je Arbeitskraft und angefangener Viertelstunde für bau- bzw. feuerpolizeiliche Lokalaugenscheine betreffend Fänge.
Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung 2017, Anlage (LGBl. Nr. 87/2025), Tarifpost 9
Höchsttarif für die Erstellung eines Befunds/Prüfberichtes zum Nachweis der Brandsicherheit und Dichtheit je Fang.
Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung 2017, Anlage (LGBl. Nr. 87/2025), Tarifpost 10
Höchsttarif für die Erstellung eines Befunds zum Nachweis der Betriebssicherheit einschließlich Querschnittsbemessung von Abgasanlagen nach EN 13384-1 und EN 13384-2.
Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung 2017, Anlage (LGBl. Nr. 87/2025), Tarifpost 11